Aktuelles
Wichtig – für Minderjährige, die ohne Erziehungsberechtigten an Tagesfahrten teilnehmen!!!
Wir weisen darauf hin, dass Kinder und Jugendliche bei Tagesfahrten nicht unter der Aufsichtspflicht des SC Langeneck stehen, sondern unter der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten.
Minderjährige, die alleine mitfahren, benötigen einen von den Erziehungsberechtigten unterschriebenen Haftungsausschluss.
Hier können Sie den Haftungsausschluss ausdrucken.
!!! Skihelmpflicht !!!
für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
Info über die Versicherungsleistung
Wir weisen darauf hin, dass nur Teilnehmer
- der Skikurse
- der Vereinsmeisterschaft
durch die Sportversicherung des Bayerischen Landessportverbandes abgesichert sind.
Die Teilnahme von Privatpersonen an den Veranstaltungen und Fahrten des Vereins wird von der Pflicht-Versicherung als privates Vergnügen eingestuft und liegt somit außerhalb der Versicherungsleistung!
Jeder Teilnehmer der Skigymnastik, Tagesfahrten oder anderen sportlichen Veranstaltungen des Vereins sollte über eine eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung und Auslandskrankenversicherung verfügen.